Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Firma Lungaudach GmbH, 5571 Mariapfarr
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Firma Lungaudach GmbH.
Sie gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Ergänzend gelten die Bestimmungen der ÖNORM B2110 in der jeweils gültigen Fassung.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Widersprüchen gilt folgende Reihenfolge:
- Individualvereinbarung
- Angebot / Leistungsverzeichnis
- diese AGB
- ÖNORM B2110
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Arbeiten zustande.
3. Preise und Preisänderungen
Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die im Angebot angeführten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotserstellung gültigen Kosten (Material, Lohn, Energie etc.).
Angebote sind – sofern nicht anders angegeben – 30 Tage gültig.
Nach Ablauf dieser Frist sowie bei späterer Auftragserteilung behalten wir uns Preisänderungen vor, sofern sich nachweislich Kostenfaktoren ändern.
Preisanpassungen erfolgen nur im Ausmaß der tatsächlichen Kostenänderung. Eine entsprechende Nachweisführung wird auf Verlangen vorgelegt.
4. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen und Zusatzleistungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Technisch notwendige Änderungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber zumutbar sind.
Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, sowie vom Auftraggeber gewünschte Änderungen werden gesondert verrechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen.
5. Termine und Ausführung
Angaben zu Ausführungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
Witterungseinflüsse (Regen, Schnee, Frost, Sturm, Hitze) berechtigen zur Unterbrechung der Arbeiten. Derartige Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Schadenersatzansprüche daraus bestehen nur, wenn den Auftragnehmer grobes Verschulden trifft.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass:
- die Baustelle zugänglich ist
- notwendige Genehmigungen vorliegen
- statische Voraussetzungen sichergestellt sind
- Strom, Wasser und notwendige Infrastruktur kostenlos zur Verfügung stehen
Verzögerungen daraus gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Weiters trägt der Auftraggeber das Risiko für:
- nicht bekannte Leitungen
- mangelhafte Unterkonstruktionen
Absturzsicherungen sind nur dann im Leistungsumfang enthalten, wenn ausdrücklich vereinbart – ansonsten sind diese bauseits zu stellen. Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen werden gesondert verrechnet.
7. Zahlung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen entsprechend dem Baufortschritt zu legen. Sofern nicht anders vereinbart:
- 30 % Anzahlung bei Auftragserteilung
- Teilzahlungen nach Baufortschritt
- Restzahlung nach Fertigstellung
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Arbeiten einzustellen.
Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassospesen verrechnet.
8. Gefahrenübergang und Abnahme
Die Gefahr geht mit Abnahme oder Ingebrauchnahme der Leistung auf den Auftraggeber über.
Die Leistung gilt als abgenommen bei Ingebrauchnahme oder wenn binnen 14 Tagen keine Mängel schriftlich angezeigt werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma Lungaudach GmbH.
10. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB unter Berücksichtigung der ÖNORM B2110.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht auf Verbesserung oder Austausch.
Keine Gewährleistung für normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Eingriffe Dritter.
Unterlassene Wartung (zB. Reinigung von Rinnen oder Abläufen, Kontrolle von Abdichtungen,..) kann Gewährleistungsansprüche einschränken oder ausschließen, sofern ein Zusammenhang zwischen fehlender Wartung und dem Mangel besteht.
11. Haftung
Wir haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Personenschäden oder zwingender gesetzlicher Haftung. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Vermögensschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Keine Haftung besteht für Schnittstellenprobleme zwischen Gewerken, sofern diese nicht vollständig vom Auftragnehmer ausgeführt wurden.
12. Rücktritt vom Vertrag
Bei Annahmeverzug, fehlender Mitwirkung durch den Auftraggeber oder Zahlungsverzug des Auftraggebers sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, soweit gesetzlich zulässig.
14. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen bedürfen der Schriftform.